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"Wir betrachten nun das Argument des Beklagten, dass, selbst wenn der Einsatz von tödlicher Gewalt zulässig war, die Antragsteller unvernünftig handelten, indem sie insgesamt 15 Schüsse abgaben. Wir weisen dieses Argument zurück. Es liegt auf der Hand, dass, wenn Polizeibeamte berechtigt sind, auf einen Verdächtigen zu schießen, um eine schwere Bedrohung für die öffentliche Sicherheit zu beenden, die Beamten nicht aufhören müssen zu schießen, bis die Bedrohung beendet ist. Wie die Antragsteller unten anmerkten: „Wenn tödliche Gewalt gerechtfertigt ist, wird den Beamten beigebracht, weiter zu schießen, bis die Bedrohung vorbei ist.“
Plumhoff v. Rickard, 2014.
9-0, verfasst von Richter Alito.
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