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Nein, die Supremacy-Klausel bedeutet nicht ohne Einschränkung, dass Bundesrecht Landes- oder Kommunalrecht übertrumpft.
Die Supremacy-Klausel bedeutet, dass Bundesrecht Landes- oder Kommunalrecht in den Angelegenheiten übertrumpft, in denen die Bundesregierung Zuständigkeit hat.
Während die Bundesregierung Macht über die Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen hat, hat sie nicht die Zuständigkeit, die Handlungen von Landes- oder Kommunalbeamten anzuordnen – sie dazu zu zwingen, Bundesprogramme durchzuführen, bundesstaatliche Pflichten zu erfüllen oder gegen ihren Willen zu kooperieren.
Daher autorisiert oder legitimiert die Supremacy-Klausel solche Befehle nicht. Jeder Versuch von Bundesbeamten, die Handlungen von Landes- oder Kommunalbeamten anzuordnen, ist eine verfassungswidrige Aneignung gemäß dem Zehnten Zusatzartikel.
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