Im Allgemeinen gilt: Wenn Sie die Mietkontrolle auf die tatsächlichen Inflationsraten festlegen und die Leerstandsentschädigung zulassen (im Grunde genommen, die Mieten auf den Marktpreis zurücksetzen, wenn ein Mieter auszieht), dann wird das Problem "die Kosten für die Instandhaltung übersteigen die Mietkosten" gelöst.