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Laut einem bekannten KOL aus der Krypto-Community hat die EU bestätigt, dass die achte Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit (DAC8) am 1. Januar dieses Jahres in allen Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Damit wird ein offizielles System zur Offenlegung von Steuerinformationen und zur grenzüberschreitenden Meldung von Krypto-Assets eingeführt.
Gemäß den Vorschriften von DAC8 müssen sowohl Plattformen innerhalb der EU als auch nicht-europäische Krypto-Asset-Dienstleister, die Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten, den Steuerbehörden identifizierbare Benutzerdaten, Steueridentifikationsnummern und Transaktionsaufzeichnungen melden. Der Meldungsbereich umfasst Kryptowährungen und Fiat-Währungen, den Austausch von Kryptowährungen untereinander und erstreckt sich unter bestimmten Bedingungen auf Geldflüsse, die von Börsen an selbstverwaltete Wallets übertragen werden.
Unter den Compliance-Anforderungen kann eine Plattform, die die Steueridentifikationsnummer eines Benutzers nicht erhalten kann, gesetzlich gezwungen sein, die Kontofunktionen einzuschränken oder den Service einzustellen. DAC8 hat auch extraterritoriale Wirkung; ausländische Plattformen, die die Vorschriften nicht einhalten und weiterhin EU-Nutzer bedienen, könnten dem Risiko ausgesetzt sein, vom EU-Markt ausgeschlossen zu werden.
DAC8 überwacht nicht die gesamte Blockchain und verbietet auch keine selbstverwalteten Wallets. Die Steuerbehörden haben nur Zugang zu den von den Dienstleistern identifizierbaren Transaktionssegmenten und nicht zu allen On-Chain-Aktivitäten. Ihr Wesen ähnelt eher den CRS oder FATCA im traditionellen Finanzsystem, einem Steuertransparenzmechanismus für Krypto-Assets, und stellt nicht eine vollständige Negation der Privatsphäre der Nutzer dar.
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