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EILMELDUNG
Eine Public Interest Litigation (PIL) wurde beim Obersten Gerichtshof eingereicht, die die Vorschriften der UGC zur Förderung von Chancengleichheit in Hochschulen, 2026 (notifiziert am 13. Januar), anfechtet.
Die Kläger argumentieren, dass die Regeln verfassungswidrig sind – insbesondere Abschnitt 3(1)(c), der Opfer von diskriminierenden Praktiken aufgrund der Kaste ausschließlich als SC/ST/OBC-Studierende definiert und Studierende der allgemeinen Kategorie ohne Schutz lässt.
Wichtige Bedenken: Keine Schutzmaßnahmen gegen falsche/böswillige Beschwerden.
Keine Strafe für Missbrauch.
Verstöße gegen die Artikel 14, 19 & 21 (Gleichheit, Meinungsfreiheit, Leben & Freiheit).
Studierende der allgemeinen Kategorie protestieren auf den Campus heftig mit #UGCRollback & #ShameOnUGC, die landesweit im Trend liegen.
Wird der Oberste Gerichtshof die umstrittenen Bestimmungen aufheben oder die UGC anweisen, sie kastenneutral zu gestalten? Was denken Sie?

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