Die Strafverfolgungsbehörden verwenden ‚angemessenen Verdacht‘, um Festnahmen vorzunehmen, wie im vierten Zusatzartikel zur US-Verfassung geschützt. Der Oberste Gerichtshof hat uns bereits in dieser Position bestätigt. Der Einwanderungsstatus einer Person macht sie zum Ziel der Durchsetzung, nicht ihre Hautfarbe, Rasse oder Ethnie. @TriciaOhio