Im Jahr 1936 wurde die Gestapo von der gerichtlichen Überprüfung ausgeschlossen, was bedeutete, dass Gerichte von der Überprüfung ihrer Handlungen ausgeschlossen waren. Festnahmen konnten ohne Durchsuchungsbefehle, Prozesse oder Berufungen erfolgen. 10 Jahre später wurden bei den Nürnberger Prozessen die Gestapo als kriminelle Organisation erklärt und die Beamten wurden strafrechtlich verfolgt.