"BEWEISE VORLEGEN" ist pathetisch, wenn die Journalistin sich nur auf QUELLEN stützt, deren Vertraulichkeit durch die Verfassung (Art. 5, XIV) unantastbar ist. Ein Journalist ist kein Richter, der auf unwiderlegbare Beweise angewiesen ist. Wenn sie recherchiert und überprüft hat, kann sie veröffentlichen. Wenn sie lügt, ist es ihre Karriere, die auf dem Spiel steht.