Man sieht selten Buchungsfotos von Bundesangeklagten, da die Richtlinien des Justizministeriums dies im Allgemeinen verbieten. Die Veröffentlichung solcher Fotos ist nur erlaubt, wenn sie einem Zweck der Strafverfolgung dient. @AGPamBondi, welchem Zweck der Strafverfolgung dient das?