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Bekanntmachung am 6. Januar 2026 um 21:10 Uhr (GMT)
Dies ist eine Bekanntmachung zum MSCI Global Standard Index.
MSCI gibt die Ergebnisse der Konsultation zu den Verfahren von digitalen Vermögensverwaltungsunternehmen bekannt.
MSCI hat beschlossen, vorerst keinen Vorschlag zur Ausschluss von digitalen Vermögensverwaltungsunternehmen ("DATCO") aus dem MSCI Global Investable Market Index ("MSCI Index") im Rahmen der Indexüberprüfung im Februar 2026 umzusetzen. MSCI plant jedoch, eine umfassendere Konsultation zur Handhabung von nicht operativen Unternehmen durchzuführen. Diese umfassende Überprüfung soll die Konsistenz und fortlaufende Übereinstimmung mit dem übergeordneten Ziel des MSCI Index, die Leistung von operativen Unternehmen zu messen und Unternehmen auszuschließen, die investitionsorientierte Hauptaktivitäten durchführen, sicherstellen.
Im Verlauf dieses Konsultationsprozesses wurde festgestellt, dass institutionelle Investoren Bedenken geäußert haben, dass einige DATCO ähnliche Merkmale wie Investmentfonds aufweisen, die nicht für die Aufnahme in den MSCI Index qualifiziert sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass DATCO möglicherweise eine Untergruppe repräsentiert, die ein breiteres Spektrum an Unternehmen darstellt, deren Geschäftstätigkeiten investitionsorientierter sind als operativ.
Um zwischen Investmentgesellschaften und anderen Unternehmen, die digitale Vermögenswerte als Teil ihrer Kerngeschäftstätigkeit und nicht zu Investitionszwecken halten, zu unterscheiden, sind zusätzliche Untersuchungen und Konsultationen mit Marktteilnehmern erforderlich. Beispielsweise könnten zusätzliche Aufnahmebewertungskriterien wie finanzielle Kennzahlen oder andere Indikatoren erforderlich sein, um die Eignung für die Indexaufnahme dieser verschiedenen Unternehmensarten zu bewerten.
Vorübergehend bleibt die derzeitige Indexberechnungsmethode für DATCO, die mehr als 50 % ihrer Gesamtvermögen in digitalen Vermögenswerten halten und auf der vorläufigen Liste von MSCI stehen, unverändert.
- DATCO, die derzeit im MSCI Index enthalten sind, bleiben weiterhin enthalten, solange sie alle anderen Indexaufnahmebedingungen erfüllen.
- MSCI wird die Anzahl der Aktien (NOS), den Ausländeraufnahmefaktor (FIF) oder den inländischen Aufnahmefaktor (DIF) für diese Wertpapiere nicht erhöhen.
- MSCI plant, die zusätzliche Zuordnung oder Änderungen der Klassifizierung nach Größe für alle Wertpapiere auf der vorläufigen Liste zu verschieben.
- MSCI kann die vorläufige Liste nach Bedarf aktualisieren, um Änderungen in den Unternehmensoffenlegungen im Zusammenhang mit dem Besitz digitaler Vermögenswerte zu berücksichtigen.
Dies ist eine Bekanntmachung zum MSCI Global Standard Index.
Ende der Bekanntmachung.
Es kann weitere Bekanntmachungen nach Bedarf geben.

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