Grassley und Durbin zur VZ-Briefing, unter Berufung auf die Behauptungen der Verwaltung, es sei "Gesetzesvollstreckung". "Es gibt keine legitime Grundlage, um den Senatsausschuss für Justiz von diesem Briefing auszuschließen. Die Weigerung der Verwaltung, die unbestreitbare Zuständigkeit unseres Ausschusses anzuerkennen … ist inakzeptabel."