Einkünfte, die nicht zum Gehalt zählen, laut der Krankenversicherung 1. Finanzielle Einkünfte Zinsen aus Einlagen und Sparbüchern, Zinsen aus Anleihen, Dividenden aus Aktien, Ausschüttungen aus Fonds, Zinsen aus ELS·DLS, RP, CMA Zinsen 2. Geschäfts- und sonstige Einkünfte Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (Honorare für Vorträge, Beratungsgebühren, Manuskripthonorare usw.), einmalige Dienstleistungsgebühren, Tantiemen (Urheberrechtsgebühren), Prämien, Beratungsgebühren 3. Mieteinkünfte Mieten aus Wohn- und Geschäftsräumen, als Miete angerechnete Kautionen 4. Renteneinkünfte (teilweise) Beträge aus privaten Renten, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgehen, Rentensparpläne, Beträge, die aus der betrieblichen Altersvorsorge (IRP) in Form von Renten bezogen werden und steuerpflichtig sind 5. Sonstige enthaltene Einkünfte Gewinne, die der Einkommensteuer unterliegen, einige ausländische Einkünfte Einkünfte, die nicht zum Gehalt zählen Einkünfte aus Beschäftigung (bereits im Gehalt enthalten), Beträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, steuerfreie finanzielle Einkünfte aus ISA, steuerfrei behandelte Teile aus Rentensparplänen·IRP, steuerfreie Dividenden·Zinsen, Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (inländische börsennotierte Aktien) Nicht nur Dividenden·Zinsen, sondern auch Mieten·Freiberufler·einige Renten zählen fast alle zu den Einkünften, die nicht zum Gehalt zählen.