Dies ist zwar eine sehr spezielle Beschwerde, jedoch, wenn Sie als Parkhaus die Technologie haben, um die Ein- und Ausfahrtszeiten anhand des Nummernschilds mit automatischer Abrechnung zu verfolgen, sind Sie auch verpflichtet, nur nach den tatsächlich genutzten Minuten abzurechnen. NICHT auf die Stunde aufzurunden.