Es ist tatsächlich nicht rechtswidrig, in bloßen öffentlichen Äußerungen zu erklären, falsch darzustellen oder sogar über das Gesetz zu lügen, was Sie denken, dass es ist. Ihr Motiv ist irrelevant. Abgesehen von engen Ausnahmen wie Betrug, Verleumdung oder Meineid schützt der Erste Verfassungszusatz Ihre Rede.