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NEU: In seinem neuesten Antrag im Berufungsverfahren von James Comey argumentiert das DOJ: "So viel Tinte sie auch verschütten, die Beklagten und ihre Gruppe von Amici widerlegen nicht die einfache Logik, die zeigt, dass der Generalstaatsanwalt [Bondi] Lindsey Halligan rechtmäßig in die Position des US-Staatsanwalts gemäß den klaren Bestimmungen von 28 U.S.C. 546 ernannt hat," und war voll autorisiert, Comey wegen strafrechtlicher Anklagen anzuklagen.
Das Antwortschreiben des DOJ macht dann folgende Tatsachenpunkte:
-- Der AG kann einen US-Staatsanwalt für den Bezirk ernennen, in dem das Amt des US-Staatsanwalts vakant ist.
-- Es bestreitet niemand, dass das Amt vakant war. Das Gesetz enthält eine einzige ausdrückliche Ausnahme von der Ernennungsbefugnis des AG - für Personen, die der Senat abgelehnt hat.
-- Es bestreitet niemand, dass der Senat Halligans Nominierung nie abgelehnt hat. Die Ernennung des AG hat eine maximale Amtszeit von 120 Tagen, aber nichts im gesetzlichen Text beschränkt den AG auf nur eine solche Ernennung.
-- Daraus folgt, dass der AG voll befugt war, Halligan zu ernennen, auch wenn ein vorheriger interimistischer Ernannter (Erik Siebert) im Amt war.
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