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„Oh mein Gott, das Finanzministerium hat gesagt, wir können Mixer verwenden, wenn wir versprechen, dass wir keine Verbrechen begehen.“
Hört mal zu, ihr verdammten Idioten. Der bloße Begriff „rechtmäßige Nutzer digitaler Vermögenswerte“ impliziert einen Mechanismus, um zwischen „rechtmäßiger“ und „rechtswidriger“ Nutzung zu unterscheiden.
Der Bericht legt sehr klar dar, wie dies unterschieden wird, und es sind keine Zauberstäbe und Feenstaub.
Da anscheinend niemand, der behauptet, dieser Bericht sei „ein Gewinn für die Privatsphäre“, ihn tatsächlich gelesen hat, hier sind einige der Empfehlungen, die das Finanzministerium tatsächlich macht:
Abschluss der Regulierung von Mixern unter dem PATRIOT Act sowie die Einführung einer sechsten Sondermaßnahme unter dem PATRIOT Act, die sich an nicht verwahrende Software richtet.
Die Schaffung von Untertypen nicht-banklicher Finanzinstitute im BSA, die sich an DeFi-Dienste richten.
Die Rücknahme, Änderung oder Aktualisierung der FinCEN-Richtlinien von 2013 und 2019, die nicht verwahrende Software und Entwickler geschützt haben.
Die Anreize zur Entwicklung und Integration digitaler Identitätswerkzeuge, die darauf abzielen, illegale Finanzierungen zu bekämpfen.
Nichts, und ich meine **nichts** davon ist gut für die Privatsphäre.
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