Der erste Durchsuchungsbefehl für einen Computer in der Geschichte – vor 55 Jahren! Vor 55 Jahren, am 19. Februar 1971, unterschrieb ein Richter in Kalifornien den ersten Durchsuchungsbefehl in der Geschichte der Rechtsprechung für die Durchsuchung und Beschlagnahme von... Computer-Daten. Der Fall drehte sich um den Diebstahl von geistigem Eigentum. Ein proprietäres Fernzeichnungsprogramm im Wert von 15.000 Dollar wurde von einem Unternehmen gestohlen. Der Ermittler musste sich ganz schön anstrengen, um dem Richter das Konzept der immateriellen Vermögenswerte zu erklären. Am Ende spezifizierte der Durchsuchungsbefehl die Beschlagnahme von Lochkarten, Papierausdrucken von Code und anderen magnetischen Speichermedien. Der interessanteste Teil ist, wie das Verfahren selbst ablief. Computer füllten damals ganze Räume, daher war es nicht möglich, sie einfach mitzunehmen. Basierend auf den überlebenden Ermittlerberichten (damals begann der erste Leitfaden zur digitalen Forensik zu entstehen) gingen die Polizisten kompetent vor, ohne den Strom abzuschalten. Stattdessen druckten sie Papierlisten von Verzeichnissen der Fastrand-Laufwerke aus und luden die notwendigen Dateien sorgfältig auf 9 magnetische Bänder.
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