UPDATE ZUR KLAGE BEZÜGLICH DER NATIONALGARD IN PORTLAND: Der neunte Berufungsgerichtshof hat die Anordnung des dreiköpfigen Gremiums zu unserem ersten einstweiligen Verfügungsantrag bis Dienstag ausgesetzt, damit sie ihre en banc Abstimmung abschließen können. Das bedeutet vorerst, dass beide unsere einstweiligen Verfügungen, die den Einsatz der Nationalgarde verhindern, weiterhin in Kraft bleiben.